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Allgemeine Hinweise zum Kurbeitrag

Hier möchten wir Ihnen zur Vorbereitung Ihres Urlaubes im Spreewald eine kleine Einsicht zum Kurbeitrag geben. Der Kurbeitrag sowie die dazugehörigen Satzungen unterscheiden sich in den Orten Lübben, Lübbenau und Burg (Spreewald).

Allgemein gilt: Der Kurbeitrag wird grundsätzlich nur bis zu vier Personen einer Familie erhoben. Zur Familie gehören die Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden.

Jeder beitragspflichtige Gast erhält dafür die GästeCard Spreewald, mit der er vielfältige rabattierte Leistungen im Freizeitbereich der Spreewaldregion in Anspruch nehmen kann.

Die GästeCard wird gegen Entrichtung des Kurbeitrages am Anreisetag im Beherbergungsbetrieb ausgehändigt. Sämtliche mit der GästeCard verbundenen Leistungen werden in einer Begleitbroschüre näher vorgestellt.

Kurbeitrag in der Gemeinde Burg (Spreewald)

Die Gemeinde Burg (Spreewald) ist ein „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre: 
  1,50 Euro pro Übernachtung
Kinder / Jugendliche ab dem

vollendeten 12. bis 18. Lebensjahr:   0,50 Euro pro Übernachtung
Kinder bis zum
 
vollendeten 12. Lebensjahr:    vom Kurbeitrag befreit

Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung.

Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

Jahreskurbeitrag pro Person: 
 42,00 Euro

PDF   Kurbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald)

Kurbeitrag des Ortes Lübben (Spreewald)

Die Stadt Lübben (Spreewald) ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre: 
   1,00 Euro pro Übernachtung
Kinder / Jugendliche ab dem  
vollendeten 10. bis 18. Lebensjahr:    0,50 Euro pro Übernachtung
Kinder bis zum
 
vollendeten 10. Lebensjahr:     vom Kurbeitrag befreit

Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung.

Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

Jahreskurbeitrag pro Person: 
 40,00 Euro

PDF  Kurbeitragssatzung der Stadt Lübben (Spreewald)

Kurbeitrag des Ortes Lübbenau / Spreewald

Die Stadt Lübbenau / Spreewald ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 20 Kalendertage im Jahr berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre: 
   1,00 Euro pro Übernachtung
Kinder / Jugendliche ab dem 
vollendeten 12. bis 18. Lebensjahr:    0,50 Euro pro Übernachtung
Kinder bis zum
 
vollendeten 12. Lebensjahr:     vom Kurbeitrag befreit

Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung.

Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

Jahreskurbeitrag pro Person: 
 20,00 Euro

PDF  Kurbeitragssatzung der Stadt Lübbenau / Spreewald